werde Mitglied

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder und unterstützende Freunde

Unterlagen, die bei der lokalen oder Delegationsleitung einzureichen sind

ANTRAG AUF AUFNAHME UND GENEHMIGUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN GEMÄSS GESETZESDEKRET 196/03 UND GDPR 2016/679 ;

1 AKTUELLES FOTO IM PASSFOTOFORMAT IN UNIFORM ODER ZIVIL mit weißem Hintergrund oder Einzelfarbe (andere Formate oder Hintergründe werden nicht berücksichtigt);

BEZAHLUNG VON €. 25,00 für ordentliche und außerordentliche Mitglieder als jährlicher Mitgliedsbeitrag und € 35,00 für Unterstützer als jährlicher Beitrag;

Verweis auf die Mitgliedskarte oder Erklärung.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT

1) Die Mitglieder werden in ordentliche und außerordentliche Mitglieder unterschieden.

2) Ordentliche Mitglieder sind Angehörige der staatlich organisierten Polizeikräfte (Carabinieri, Staatspolizei, Guardia di Finanza, Forstkorps und Strafvollzugspolizei) sowie der lokal organisierten Polizeikräfte (Provinz- und Gemeindepolizei), der staatlichen und kommunalen Feuerwehr und der Hafenbehörde (Küstenwache). Sie können in dem Korps oder der Dienststelle, der sie angehören, im aktiven Dienst stehen, für eine kurze Zeit dort gedient haben oder sich im Zustand der Pensionierung oder Beurlaubung befinden.

3) Außerordentliche Mitglieder sind die Witwen und Witwer, die verwaisten Söhne und Töchter der ordentlichen Mitglieder sowie die Angestellten, die technisch-administrative Unterstützungstätigkeiten ausüben und bei den Ämtern und Verwaltungen des Korps im Sinne des vorstehenden Absatzes dieses Artikels beschäftigt sind. Zu dieser Kategorie gehören auch die Personen, die zwar nicht zu den in Absatz 2 genannten Polizeikräften gehören, aber leitende Positionen bei den Streitkräften, Staatsanwaltschaften und Präfekturen Italiens innehaben oder innehatten.

4) Unterstützende Freunde sind alle natürlichen Personen, die erklären, dass sie die Grundsätze, Programme und Ziele, die der Verein vorschlägt, teilen, zu deren Verwirklichung beitragen und sich verpflichten, die Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die geltenden Gesetze einzuhalten.

– Diejenigen, die die Mitgliedschaft in der Vereinigung beantragen, verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem vorgeschriebenen Antragsformular oder dem Anmeldeformular gleichzeitig

a) die Regeln der Italienischen Sektion der Internationalen Polizeivereinigung zu akzeptieren und zu respektieren, insbesondere die nationalen Statuten;

b) im Leben der Vereinigung und in den Beziehungen zu den anderen Mitgliedern ein Verhalten aufrechtzuerhalten, das auf dem Gefühl der Freundschaft, der Ehre und der Moral basiert, mit höchstem Respekt in den Beziehungen zu den anderen Mitgliedern und zu allen Strukturen der Vereinigung

c) das Recht auf Kritik nur innerhalb der institutionellen Einrichtungen der Internationalen Polizeivereinigung und nur in den erlaubten Formen auszuüben und dabei ein Höchstmaß an Respekt und Fairness zu wahren

d) jede Form von Aktivitäten zu unterlassen, die nicht mit den Zielen der Vereinigung übereinstimmen;

e) alle Weisungen und Maßnahmen der für die organisatorische, administrative und buchhalterische Leitung zuständigen Organe des Vereins vorbehaltlos zu akzeptieren und zu respektieren

f) die Funktionen des Schiedsgerichts als einziges Organ der Schlichtung und des endgültigen, unanfechtbaren Urteils vorbehaltlos anzuerkennen und alle Disziplinarmaßnahmen uneingeschränkt zu akzeptieren.

Sie ermächtigen die I.P.A., um die Erfüllung der Ziele und Zwecke der Vereinigung zu ermöglichen, ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 196/2003 und der GDPR 2016/679 zu verarbeiten.

Formulare zum Download für die Mitgliedschaft

Bitte das Formular ausfüllen, unterschreiben und bei der Verbindungsstelle mit einem Passfoto (in digitaler Art max. 500Kb) abgeben.

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